Bewerbung

Ausgezeichnerter Ruf, ohne Kosten 

Das ist eine staatliche Schule, und die finanziert sich nicht über Kursgebühren … Der Besuch dieser Schule ist nicht mit Kosten verbunden.

Ralph Grossart

Dozent, HFAK

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Zulassungsvoraussetzungen

Eine Zulassung zum Studium an der HFAK kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen wurden:

 

  • Mindestens Realschulabschluss, Sekundarstufe I oder den qualifizierten Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Augenoptiker/in und den Berufsschulabschluss
  • eine sechsmonatige Gesellentätigkeit als  Augenoptiker.
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Erläuterung

Die Gesellentätigkeit sollte möglichst vor dem Eintritt in die HFAK absolviert werden. Fehlzeiten bis zu circa zwei Monaten können in den Semesterferien nachgeholt werden. Die gesamte sechsmonatige Gesellentätigkeit muss spätestens bis zum Beginn der Abschlussprüfung nachgewiesen werden. Die Praktika der HFAK werden nach dem geltenden Berufskolleggesetz Nordrhein-Westfalen bei allen Bewerbern als weitere sechs Monate Gesellenzeit angerechnet (BASS 13-33, Nr.1.1, Anlage E, §5(1)3).

 

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Bewerbungsunterlagen

Sie können sich über das Formular hier auf dieser Seite direkt bewerben und die nötigen Unterlagen als Dateien hochladen und senden. Außerdem können Sie sich auch gerne das Anmeldeformular herunterladen und uns mit den nachstehenden Unterlagen einreichen:

  • zwei Passbilder (rückseitig mit Vor- und Zunamen beschriftet)
  • Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
  • Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
  • Kopie des Zeugnisses über die bestandene Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk
  • Nachweis über die Dauer der Gesellentätigkeit (Kopie der Arbeitszeugnisse oder des Arbeitsvertrags)
  • Kopie der Geburts­urkunde
  • Ärztliches Attest, dass keine ansteckenden Erkrankungen vorliegen
  • tabellarischer  Lebenslauf
  • Wehr-­ oder Ersatzdienst­bescheinigung.

Das ärztliche Attest, dass keine ansteckenden Erkrankungen vorliegen, ist auch deshalb erforderlich, um insbesondere im Kontaktlinsenpraktikum ein erhöhtes Infektionsrisiko auszuschließen.

Bewerberauswahl

Bewerber/innen, die die genannten Bedingungen erfüllen, nehmen am Bewerbungsverfahren teil. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der Fortbildungsplätze, erfolgt die Reihenfolge der Zulassung nach einem Auswahlverfahren. Der für die Zulassung maßgebliche Notendurchschnitt ermittelt sich aus folgenden Kriterien:

  • Durchschnittsnote der Gesellenprüfung,
  • Durchschnittsnote der berufsbezogenen Unterrichtsfächer des Abschlusszeugnisses der Berufsschule,
  • Dauer der Gesellenzeit/Wartezeit.

Ein geleisteter Bundeswehr- beziehungsweise ein Bundesfreiwilligendienst wird zum Teil als Gesellenzeit/Wartezeit angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden jedoch nicht anerkannt. Über die Zulassung zur HFAK entscheidet der Direktor.

Zur Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt ist die Schule nicht verpflichtet. Ausnahmen von den Zulassungsregeln sind nur in besonderen Fällen möglich. In solchen Fällen sind Anträge mit entsprechender Begründung an den Schulleiter zu richten.

Bewerbung

Das Anmeldeformular zum Herunterladen finden Sie wie weitere Informationen zum Download auch unter Aktuelles & Service | Info & Downloads. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mit einem Lichtbild und allen nötigen Anlagen bei uns ein.

Höhere Fachschule für Augenoptik und Optometrie Köln Bayenthalgürtel 6-8 | D – 50968 Köln | E-Mail: info(at)hfak.de

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unseren Online-Anmeldeformulars.

Fortbildung an der HFAK

Tiefe Wissens­vermittlung

Die HFAK bietet eine tiefe Wissensvermittlung in allen augenoptisch, physiologisch, kommunikativ und betriebswirtschaftlich relevanten Themen, was letztlich auch die intensive Betreuung in Kleingruppen möglich macht. Die jahrzehntelange Erfahrung in der augenoptischen Fortbildung und die hervorragende technische und räumliche Ausstattung garantieren ein interessantes und abwechslungsreiches Schulleben.

Weiterbildungs­angebote

Kostenlose Weiterbildungsangebote zu ausgewählten Fachthemen durch die Wissenschaftliche Vereinigung für Augenoptik und Optometrie (WVAO) und die optische Industrie runden das ausgezeichnete Lehr-Angebot ab. Die HFAK genießt einen ausgezeichnetem Ruf, ihr Lehrplan orientiert sich am Europadiplom. Die Lage „im Herzen von Köln“ ist ein weiteres Plus.

Vorteile einer staatlich anerkannten Ersatzschule

  • keine Studiengebühren
  • Förderung nach BAföG
  • Optionale Fachhochschulreife („Fachabi“)
  • Zwei Studienabschlüsse, die beide zur selbstständigen Berufsausübung berechtigen: „Staatlich geprüfter Augenoptiker/in“ und „ Augenoptikermeister/in“
  • Eine optimale Fortbildung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft
  • Anerkannte, kostenfreie Kurse für die Vorbereitung zur Optometristenprüfung (ZVA)