Brief des Schülersprechers an werdende Studierende

Liebe neue Studentin / lieber neuer Student!

Mit der Zulassung zur HFAK werden auch einige Fragen aufkommen, was ganz normal ist. Die häufigsten Fragen sollten mit den folgenden Punkten angesprochen werden. Falls weitere Fragen entstehen, schreib an die HFAK zu Händen der Schülersprecher oder ruf im Sekretariat an.

 Tipps und Hilfestellungen

 1.  Bafög

 Grundsätzlich gibt es zwei Arten von BAföG:

Schüler-BAföG und Meister-BAföG. Es kann nur eines von beiden beantragt werden.
Bitte immer die aktuellen Bedingungen des jeweiligen BAföGs in Erfahrung bringen.
Die unten stehenden Angaben sind nur eine erste Hilfe und durch neuere Bestimmungen evtl. ersetzt worden.
Aktuelle Informationen bekommt man im Internet (siehe 1.3).

1.1  Schüler-BAföG

Hierbei handelt es sich um das „elternunabhängige“ Schüler-BAföG, das bei dem BAföG-Amt Deines 1. Wohnsitzes beantragt werden muss. Dieses BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

    Diese BAföG Förderung wird nur gewährt, wenn:

  • Du mindestens 3 Jahre Lehre und 3 Jahre Gesellenzeit als Augenoptiker absolviert hast;

  • Bundeswehr/ Zivildienst, der nach der Lehre geleistet wurde, wird als 1 Gesellenjahr angerechnet.

  • man bei Beginn des Studienganges noch nicht älter als 30 Jahre alt ist

  • Dein Vermögen nicht mehr als 5.500,- € beträgt.

1.2 Meister-BAföG

Grundsätzlich besteht für eine Fortbildung an der HFAK immer Anspruch auf Meister-BAföG. Das Meister-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehen der kfw Bankengruppe (früher Deutsche Ausgleichsbank) zusammen.

Anträge sowie Auskünfte gibt es bei:

persönlich:
Bezirksregierung Köln
Robert-Schumann-Str. 51
52066 Aachen

postalisch:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln

telefonisch:
Tel.: +49 (0) 221 / 147 - 4980 (Mo-Fr.: 08:30-11:30h, Do 08:30-15:30h)
Tel.: +49 (0) 221 / 147 - 4951 (Zeiten nicht angegeben)

 www.meister-bafoeg.de

 Aber auch hier ist das Studentenwerk Deines 1. Wohnsitzes zuständig.
 BF-Darlehen der kfw Bankengruppe ( im Rahmen des Meister-BAföG )

Für das Darlehen zur Förderung der Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen gilt:

  • Antragsberechtigt sind alle Teilnehmer einer Vollzeitfortbildungsmaßnahme, also auch Du.

  • Die Höhe des Darlehen richtet sich nach den nachzuweisenden Kosten ( max. 10000,- € ).

  • Die Dauer der Förderung beträgt max. 2 Jahre, dann muss ein Folgeantrag gestellt werden.

  • Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, davon sind z. Zt. 4 Jahre tilgungsfrei.

  • Die monatliche Tilgungsrate beträgt mind. 128,- €. Es ist auch eine vorzeitige Rückzahlung möglich.

  • Das geschützte Vermögen beträgt z. Zt. 35.000,- €.

  • Es werden keine Sicherheiten verlangt.

Wichtig:

  • Der Antrag muss vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden.

  • Es sollten nur komplette Unterlagen eingereicht werden (schnellere Bearbeitung).

  • Kopien von allen Unterlagen machen, damit Du auf diese Angaben bei der Verlängerung zurückgreifen kannst
    ( besonders Formblatt C Vermögen ).

  • Vom Einreichen der Unterlagen bei dem BAföG-Amt bis zur Zusendung des Bescheides vergehen etwa 4 Wochen. Ungefähr genau so lange dauert dann auch die Bearbeitung des Antrages bei der kfw. Am besten es wird komplett von 2 Monaten ausgegangen, manchmal geht es auch schneller. Das BAföG wird ab Datum der Antragsstellung rückwirkend gezahlt.

1.3 Weitere Informationen zum BAföG

Einige Informationen sind schon auf den Antragsbögen oder als Informationshefte vorhanden.

Ansonsten gibt es noch folgende Möglichkeiten:

Kostenlose Broschüren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Und eine Menge anderer Seiten.

1.4   Unterlagen für die Beantragung von BAföG

Schulbescheinigung (Kann auf Anfrage schon vor Schulbeginn ausgefüllt zugesandt werden, sie ist im Sekretariat der HFAK telefonisch zu beantragen). Bescheinigung der Krankenkasse (Krankenkasse anrufen und anfordern) und Kopien von Vermögensnachweisen.
Am besten alle möglich Unterlagen mitnehmen, damit kann ein 2. Weg gespart werden.

2.      Weitere Förderungen

2.1        Kindergeld

  • Die Beantragung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich.

  • Zivildienst- und Bundeswehrzeit werden mit angerechnet.

  • Anspruch besteht dann, wenn Dein Bruttoeinkommen den Grenzbetrag von 7.188,-€ im Jahr nicht überschreitet.

-  Beantragung über die Eltern bei der Bundesanstalt für Arbeit.

 2.2   Wohngeld

Wohngeld kann man nur beantragen, wenn man kein Schüler-BAföG erhält. Zuständig ist die Wohngeldstelle Deines Bezirksamtes.

      2.3 Hans-Sauerborn-Stiftung

Studierende, die während des Studiums in finanzielle Not geraten, können auf Antrag eventuell eine kleine Unterstützung aus der Hans-Sauerborn-Stiftung der Wissenschaftlichen Vereinigung für Augenoptik und Optometrie ( WVAO ) erhalten.

Kontaktadresse:

Herr Dieter Kalder (Stiftungswart)
WVAO Geschäftsstelle Mainz
Mainzer Str. 176
55124 Mainz
Tel.: 06131-613061
Fax: 06131-614872 

2.4  Arbeitsamt

Unterstützung durch das Arbeitsamt ( im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme ) wird nicht gewährt. In Einzelfällen sollen aber schon Förderungsgelder zugesprochen worden sein. Nach fragen kostet nichts... 

 3.  Wohnen in Köln

Wohnungssuche in Köln ist keine einfache Aufgabe. Folgend ein paar Möglichkeiten, um an eine passende Unterkunft heranzukommen:

      3.1 Zimmer und Mini-Apartment

Die Übernahme einer Unterkunft vom „scheidenden 4. Semester“. Am besten einen Zettel mit dem Wohnungsgesuch und Deiner Telefonnummer an das weiße Brett in der 1. Etage in der Schule aushängen. Falls Du nicht vorbeikommen kannst, schick Dein Wohnungsgesuch mit entsprechenden Kommentaren per Post oder Fax an das Sekretariat.

     Einige Vermieter melden sich direkt bei der Schule. Alle Angebote werden gesammelt und vor Studienbeginn an Dich zugesandt. 

      3.2  Wohnung und WG 

     Eine Anzeige in der Samstags- oder Mittwochsausgabe des Kölner Stadtanzeigers aufgeben. Dabei ist es hilfreich statt Student, Meisterschüler in die Anzeige zu schreiben. Dies hat sich als erfolgreicher herausgestellt.
Die Samstagsausgabe des Kölner Stadtanzeigers besorgen. Möglichst schon freitags abends ab 21 Uhr direkt am Verlagshaus.

      Kölner Stadtanzeiger
Breite Str. 70
50667 Köln
Tel.: 0221/2242811
 

 Anzeigen (zumeist kostenlos) auch in folgenden Zeitungen aufgeben:

Annonce                                            Marktplatz
Glockengasse 1                                 Weyerstr. 34
50667 Köln                                        50676 Köln

Kölnische Rundschau
Stolkgasse 25-45
50667 Köln
Tel.: 0221/1632-0

Kölner Anzeigenblatt ( Wochenspiegel )
Leyendecker Str. 2
50825 Köln
Tel.: 0221/954414-0

Bitte bei der Anzeigenaufgabe darauf hinweisen, dass die Anzeige auch im Werbekurier erscheinen soll.

 3.3  Mietniveau in Köln

Das Mietniveau in Köln ist, wie in anderen Großstädten auch, ziemlich hoch. Einen Querschnitt kannst Du der Zimmerliste, welche Du erhalten wirst, entnehmen. Hier haben wir uns bemüht, keine Angebote mit überzogenen Mietforderungen zu berücksichtigen. Auch haben wir wissentlich keine Angebote von Immobilienmaklern aufgenommen.

4.      Wie können sonst noch Kosten gespart werden?

  • Sozialanschluss für das Telefon anmelden, ist aber nur bei der Telekom möglich.

  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung beantragen. Muss bei dem Sozialamt Deines Wohnbezirkes beantragt werden.

  • Junior-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel, für alle die ab 14.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen günstig fahren möchten. (bis einschließlich 20 Jahre)
    Es kostet 13,80 € bzw. 15,90 €.

Das wäre es erst einmal. Wir hoffen, diese Informationen helfen Dir weiter und machen Dir den Start zur „Erlangung des großen Befähigungsnachweises im Augenoptikerhandwerk“ so einfach wie möglich.

Wir wünschen Dir viel Erfolg und wenig Stress bei den Vorbereitungen und einen guten Start.
Bis demnächst

Euer Schülersprecher