Liebe neue
Studentin / lieber neuer Student!
Mit der Zulassung zur
HFAK werden auch einige Fragen aufkommen, was ganz normal ist. Die
häufigsten Fragen sollten mit den folgenden Punkten angesprochen
werden. Falls weitere Fragen entstehen, schreib an die HFAK zu Händen
der Schülersprecher oder ruf im Sekretariat an.
Tipps und
Hilfestellungen
1. Bafög
Grundsätzlich gibt es
zwei Arten von BAföG:
Schüler-BAföG und
Meister-BAföG. Es kann nur eines von beiden beantragt werden.
Bitte immer die aktuellen Bedingungen des jeweiligen BAföGs in
Erfahrung bringen.
Die unten stehenden Angaben sind nur eine erste Hilfe und durch
neuere Bestimmungen evtl. ersetzt worden.
Aktuelle Informationen
bekommt man im Internet (siehe 1.3).
1.1 Schüler-BAföG
Hierbei handelt es
sich um das „elternunabhängige“ Schüler-BAföG, das bei dem BAföG-Amt
Deines 1. Wohnsitzes beantragt werden muss. Dieses BAföG muss nicht
zurückgezahlt werden.
Diese BAföG Förderung wird nur gewährt, wenn:
-
Du mindestens 3
Jahre Lehre und 3 Jahre Gesellenzeit als Augenoptiker absolviert
hast;
-
Bundeswehr/
Zivildienst, der nach der Lehre geleistet wurde, wird als 1
Gesellenjahr angerechnet.
-
man bei Beginn des
Studienganges noch nicht älter als 30 Jahre alt ist
-
Dein Vermögen nicht
mehr als 5.500,- € beträgt.
1.2 Meister-BAföG
Grundsätzlich besteht für eine Fortbildung an der HFAK immer Anspruch
auf Meister-BAföG. Das Meister-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss,
der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehen der kfw
Bankengruppe (früher Deutsche Ausgleichsbank) zusammen.
Anträge sowie Auskünfte gibt es bei:
persönlich:
Bezirksregierung Köln
Robert-Schumann-Str. 51
52066 Aachen
postalisch:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
telefonisch:
Tel.: +49 (0) 221 / 147 - 4980 (Mo-Fr.:
08:30-11:30h, Do 08:30-15:30h)
Tel.: +49 (0) 221 / 147 - 4951
(Zeiten nicht angegeben)
www.meister-bafoeg.de
Aber auch hier ist das Studentenwerk Deines 1. Wohnsitzes zuständig.
BF-Darlehen der kfw Bankengruppe ( im Rahmen des Meister-BAföG )
Für das Darlehen zur
Förderung der Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen gilt:
-
Antragsberechtigt
sind alle Teilnehmer einer Vollzeitfortbildungsmaßnahme, also auch
Du.
-
Die Höhe des
Darlehen richtet sich nach den nachzuweisenden Kosten ( max. 10000,-
€ ).
-
Die Dauer der
Förderung beträgt max. 2 Jahre, dann muss ein Folgeantrag gestellt
werden.
-
Die Laufzeit
beträgt 10 Jahre, davon sind z. Zt. 4 Jahre tilgungsfrei.
-
Die monatliche
Tilgungsrate beträgt mind. 128,- €. Es ist auch eine vorzeitige
Rückzahlung möglich.
-
Das geschützte
Vermögen beträgt z. Zt. 35.000,- €.
-
Es werden keine
Sicherheiten verlangt.
Wichtig:
-
Der Antrag muss vor
Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden.
-
Es sollten nur
komplette Unterlagen eingereicht werden (schnellere Bearbeitung).
-
Kopien von allen
Unterlagen machen, damit Du auf diese Angaben bei der Verlängerung
zurückgreifen kannst
( besonders Formblatt C Vermögen ).
-
Vom Einreichen der
Unterlagen bei dem BAföG-Amt bis zur Zusendung des Bescheides
vergehen etwa 4 Wochen. Ungefähr genau so lange dauert dann auch die
Bearbeitung des Antrages bei der kfw. Am besten es wird komplett von
2 Monaten ausgegangen, manchmal geht es auch schneller. Das BAföG
wird ab Datum der Antragsstellung rückwirkend gezahlt.
1.3 Weitere
Informationen zum BAföG
Einige Informationen sind schon auf den Antragsbögen oder als
Informationshefte vorhanden.
Ansonsten gibt es noch folgende Möglichkeiten:
Kostenlose Broschüren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Und eine Menge anderer Seiten.
1.4
Unterlagen für die Beantragung von BAföG
Schulbescheinigung (Kann auf Anfrage
schon vor Schulbeginn ausgefüllt zugesandt werden, sie ist im
Sekretariat der HFAK telefonisch zu beantragen).
Bescheinigung der Krankenkasse (Krankenkasse anrufen und
anfordern)
und
Kopien von Vermögensnachweisen.
Am besten alle möglich Unterlagen mitnehmen, damit kann ein 2. Weg
gespart werden.
2.
Weitere Förderungen
2.1
Kindergeld
-
Die Beantragung ist bis zum 25.
Lebensjahr möglich.
-
Zivildienst- und Bundeswehrzeit
werden mit angerechnet.
-
Anspruch besteht dann, wenn Dein
Bruttoeinkommen den Grenzbetrag von 7.188,-€ im Jahr nicht
überschreitet.
-
Beantragung über die Eltern bei der Bundesanstalt für Arbeit.
2.2
Wohngeld
Wohngeld kann man nur beantragen, wenn
man kein Schüler-BAföG erhält. Zuständig ist die Wohngeldstelle
Deines Bezirksamtes.
2.3 Hans-Sauerborn-Stiftung
Studierende, die während des Studiums in
finanzielle Not geraten, können auf Antrag eventuell eine kleine
Unterstützung aus der Hans-Sauerborn-Stiftung der Wissenschaftlichen
Vereinigung für Augenoptik und Optometrie ( WVAO ) erhalten.
Kontaktadresse:
Herr Dieter Kalder (Stiftungswart)
WVAO Geschäftsstelle Mainz
Mainzer Str. 176
55124 Mainz
Tel.: 06131-613061
Fax: 06131-614872
2.4 Arbeitsamt
Unterstützung durch das Arbeitsamt ( im
Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme ) wird nicht gewährt. In
Einzelfällen sollen aber schon Förderungsgelder zugesprochen worden
sein. Nach fragen kostet nichts...
3. Wohnen in Köln
Wohnungssuche in Köln
ist keine einfache Aufgabe. Folgend ein paar Möglichkeiten, um an eine
passende Unterkunft heranzukommen:
3.1 Zimmer und Mini-Apartment
Die Übernahme einer Unterkunft vom „scheidenden 4. Semester“. Am
besten einen Zettel mit dem Wohnungsgesuch und Deiner Telefonnummer an
das weiße Brett in der 1. Etage in der Schule aushängen. Falls Du
nicht vorbeikommen kannst, schick Dein Wohnungsgesuch mit
entsprechenden Kommentaren per Post oder Fax an das Sekretariat.
Einige Vermieter melden sich direkt bei der Schule. Alle
Angebote werden gesammelt und vor Studienbeginn an Dich zugesandt.
3.2 Wohnung und WG
Eine Anzeige in der Samstags- oder Mittwochsausgabe des Kölner
Stadtanzeigers aufgeben. Dabei ist es hilfreich statt Student,
Meisterschüler in die Anzeige zu schreiben. Dies hat sich als
erfolgreicher herausgestellt.
Die Samstagsausgabe des Kölner Stadtanzeigers besorgen.
Möglichst schon freitags abends ab 21 Uhr direkt am Verlagshaus.
Kölner Stadtanzeiger
Breite Str. 70
50667 Köln
Tel.: 0221/2242811
Anzeigen
(zumeist kostenlos) auch in folgenden Zeitungen aufgeben:
Annonce Marktplatz
Glockengasse 1 Weyerstr. 34
50667 Köln 50676 Köln
Kölnische Rundschau
Stolkgasse 25-45
50667 Köln
Tel.: 0221/1632-0
Kölner Anzeigenblatt ( Wochenspiegel )
Leyendecker Str. 2
50825 Köln
Tel.: 0221/954414-0
Bitte bei der Anzeigenaufgabe darauf hinweisen, dass die Anzeige auch im
Werbekurier erscheinen soll.
3.3
Mietniveau in Köln
Das Mietniveau in
Köln ist, wie in anderen Großstädten auch, ziemlich hoch. Einen
Querschnitt kannst Du der Zimmerliste, welche Du erhalten wirst,
entnehmen. Hier haben wir uns bemüht, keine Angebote mit überzogenen
Mietforderungen zu berücksichtigen. Auch haben wir wissentlich keine
Angebote von Immobilienmaklern aufgenommen.
4.
Wie können sonst noch Kosten gespart werden?
-
Sozialanschluss
für das Telefon anmelden, ist aber nur bei der Telekom möglich.
-
Rundfunk- und
Fernsehgebührenbefreiung beantragen. Muss bei dem Sozialamt Deines
Wohnbezirkes beantragt werden.
-
Junior-Ticket für
öffentliche Verkehrsmittel, für alle die ab 14.00 Uhr, am Wochenende
und an Feiertagen günstig fahren möchten. (bis einschließlich 20
Jahre)
Es kostet 13,80 € bzw. 15,90 €.
Das wäre es erst
einmal. Wir hoffen, diese Informationen helfen Dir weiter und machen
Dir den Start zur „Erlangung des großen Befähigungsnachweises im
Augenoptikerhandwerk“ so einfach wie möglich.
Wir wünschen Dir viel
Erfolg und wenig Stress bei den Vorbereitungen und einen guten Start.
Bis demnächst
Euer Schülersprecher